Bußgeldbescheid: Ohne Unterschrift gültig?

Eine Bußgelbescheid im Briefkasten ist für keinen Verkehrsteilnehmer etwas Angenehmes, enthält er doch alle Informationen zu einem begangenen Verkehrsverstoß sowie zum erwartbaren Bußgeld, etwaigen Punkten oder oft auch zu einem Fahrverbot. Wie ein solches Schreiben formell aussehen muss, ist den wenigsten klar.

Ist ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift ungültig?
Ist ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift ungültig?

Da kommen Fragen wie „Ist ein Bußgeldbescheid auch ohne Unterschrift gültig?“ oder „Wann ist eine Bußgelbescheid überhaupt gültig?“ auf. Viele fragen sich dann natürlich auch, ob ein Einspruch möglich ist, wenn das Schreiben keine Unterschrift hat. Der folgende Artikel erklärt Ihnen, ob eine fehlende Unterschrift im Bußgeldbescheid ein Fehler ist und gibt Ihnen Antworten auf weitere Fragen.

Bußgeldbescheid ohne Unterschrift: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Was muss in jedem Fall im Bußgeldbescheid stehen?

Welche Angaben ein Bußgeldbescheid in jedem Fall aufweisen sollte, erfahren Sie hier.

Muss ein Bußgeldbescheid unterschrieben sein?

Nein, häufig werden solche Schreiben maschinell erstellt und sind daher nicht unterschrieben. Eine nicht vorhandene Unterschrift macht einen Bußgeldbescheid daher nicht fehlerhaft.

Kann ich Einspruch gegen einen Buß‌geldbescheid ohne Unterschrift einlegen?

Ja, grundsätzlich können Sie gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Dazu haben Sie nach der Zustellung zwei Wochen Zeit.

Was muss in einem Bußgeldbescheid enthalten sein?

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) legt in § 66 genau fest, dass ein Bußgeldbescheid in Schriftform vorliegen muss und was in diesem enthalten sein soll. Zu den zwingend notwendigen Informationen zählen der Tatvorwurf, die genau Tatzeit sowie der Tatort.

Des Weiteren müssen Angaben zur Person des Betroffenen aufgeführt sein. Zu diesen Angaben gehören unter anderem der Name sowie die Anschrift. Darüber hinaus sind im Bescheid die vorliegenden Beweismittel benannt sowie die zu erwartenden Geldbußen und teilweise auch andere Nebenstrafen, z. B. ein Fahrverbot, aufgeführt.
Ein maschinell erstellter Bußgeldbescheid muss nicht unterschrieben sein.
Ein maschinell erstellter Bußgeldbescheid muss nicht unterschrieben sein.

In der Regel schließt das behördliche Schreiben mit der folgenden oder einer ähnlichen Formel: „Maschinell erstellt. Ohne Unterschrift gültig.“ Doch ist dem wirklich so? Ist ein Bußgeldbescheid auch ohne Unterschrift gültig?

Da es sich um einen Verwaltungsvorgang handelt, ist ein Bußgeldbescheid auch nicht unterschrieben gültig. Es muss jedoch eindeutig erkennbar sein, von welcher Behörde der Bescheid versandt wurde.

Ist ein Einspruch möglich?

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ohne Unterschrift ist grundsätzlich möglich.

Betroffene haben innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids die Möglichkeit, Einspruch gegen diesen einzulegen.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ist der Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht empfehlenswert. Dieser kann Sie entsprechend beraten.
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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.