A-Verstoß in der Probezeit: Was genau erwartet Fahranfänger?

Nicht selten sind Fahranfänger schuld daran, dass es im deutschen Straßenverkehr kracht. Aufgrund ihrer Unerfahrenheit ist es ihnen häufig nicht möglich, brenzlige Situationen auch als solche einzuschätzen und entsprechend zu reagieren. Um sie zumindest etwas zu sensibilisieren, wurde daher im Jahr 1986 die sogenannte Probezeit eingeführt. Während dieser Phase sind sie sozusagen auf Bewährung und müssen mit zusätzlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie sich nicht an geltendes Verkehrsrecht halten.

Was geschieht, wenn sich Fahranfänger einen A-Verstoß leisten?
Was geschieht, wenn sich Fahranfänger einen A-Verstoß leisten?

Grundsätzlich werden Regelmissachtungen in der zweijährigen Probezeit in A-Verstöße (schwerwiegende Zuwiderhandlungen) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen) eingeteilt. In diesem Ratgeber erklären wir, was auf Fahranfänger zukommt, die sich in der Probezeit einen A-Verstoß leisten. Zusätzlich finden Sie hier Informationen zu Verstößen, welche in die Kategorie A einzuordnen sind.

A-Verstoß: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Was ist ein A-Verstoß?

In der Probezeit findet eine Unterscheidung zwischen A- und B-Verstößen statt, wobei Erstere als schwerwiegende Zuwiderhandlungen angesehen werden.

Welche Regelmissachtungen zählen in die Kategorie A?

Unter anderem handelt es sich um einen A-Verstoß in der Probezeit, wenn Sie das Handy während der Fahrt nutzen, gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen oder im Überholverbot überholen.

Was passiert bei einem A-Verstoß in der Probezeit?

Wenn Sie sich als Fahranfänger einen A-Verstoß leisten, müssen Sie sich auf die Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre einstellen. Der zweite A-Verstoß zieht eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Begehen Sie ein drittes Mal einen A-Verstoß, kommt es schließlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Im Video erklärt: A- und B-Verstoß

Wie werden A- und B-Verstöße unterschieden? Erfahren Sie es hier im Video.

Wie wirkt sich ein A-Verstoß auf die Probezeit aus?

Begehen Sie als junger Fahrer in der Probezeit einen A-Verstoß, müssen Sie sich nicht nur auf die jeweiligen Ahndungen einstellen, die der Bußgeldkatalog dafür bereithält. Hinzu kommen spezielle Maßnahmen, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen:

Welche Auswirkungen hat ein A-Verstoß auf die Probezeit?
Welche Auswirkungen hat ein A-Verstoß auf die Probezeit?
  • Leisten Sie sich beim Führerschein auf Probe einen A-Verstoß, droht Ihnen eine Probezeit-verlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre. Außerdem wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Absolvieren Sie das Seminar als auffällig gewordener Fahranfänger nicht, kann Ihnen der Führerschein entzogen werden. Erst wenn Sie nachweisen können, dass Sie das Seminar besucht haben, bekommen Sie Ihre Fahrberechtigung zurück.
  • Ändern Sie Ihr Verhalten im Straßenverkehr nicht und begehen abermals einen A-Verstoß in der bereits verlängerten Probezeit, erhalten Sie eine Verwarnung. Zusätzlich wird Ihnen der freiwillige Besuch einer verkehrspsychologischen Beratung ans Herz gelegt.
  • Waren Ihnen zwei A-Verstöße in der Probezeit noch nicht genug und Sie sind der Meinung, aller guten Dinge sind drei, sollten Sie sich warm anziehen: Der insgesamt dritte A-Verstoß führt schließlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis in der Probezeit.

Im Gegensatz zu einem Fahrverbot, bei dem Sie Ihren Führerschein entweder nach einem, zwei oder drei Monaten automatisch zurückbekommen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis in diesem Fall gänzlich aberkannt. Weiterhin müssen Sie sich auf eine Sperrfrist einstellen, innerhalb der die zuständige Behörde eine Neuerteilung nicht absegnen wird. Meist dauert diese Frist insgesamt sechs Monate an. Eine neue Fahrerlaubnis erhalten Sie außerdem in diesem Fall normalerweise nur nach einer erneuten Führerscheinprüfung sowie dem Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Welche Regelmissachtungen gelten als A-Verstöße?

Wobei es sich um B- oder A-Verstöße handelt, setzt die FeV fest.
Wobei es sich um B- oder A-Verstöße handelt, setzt die FeV fest.

Bei welcher Zuwiderhandlung es sich in der Probezeit um einen A-Verstoß oder einen B-Verstoß handelt, ist in der Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgehalten. Da die Kategorie A die schwerwiegenden Verstöße beinhaltet, zählen logischerweise zunächst einmal Straftaten im Straßenverkehr dazu. Explizit genannt werden in der Anlage 12 der FeV die folgenden:

  • Vollrausch
  • Nötigung
  • Illegale Autorennen
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahrlässige Tötung
  • Fahrerflucht
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Fahrlässige Körperverletzung

Doch auch eine Ordnungswidrigkeit kann als A-Verstoß gewertet werden. Im Folgenden haben wir Ihnen eine Auswahl der am häufigsten begangenen A-Verstöße im Verkehr zusammengestellt, bei denen es sich um Ordnungswidrig-keiten handelt.

Tempoverstöße als Fahranfänger

Dass die Deutschen gerne (und leider oft zu) schnell unterwegs sind, ist wahrlich kein Geheimnis. Als A-Verstoß wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung jedoch erst ab 21 km/h zu schnell angesehen. Außerhalb geschlossener Ortschaften zieht diese Zuwiderhandlung gemäß Bußgeldkatalog 100 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich. Innerhalb geschlossener Ortschaften drohen 115 Euro und ein Punkt.

Handy am Steuer

Legen Sie das Handy während der Fahrt nicht aus der Hand, begehen Sie einen A-Verstoß.
Legen Sie das Handy während der Fahrt nicht aus der Hand, begehen Sie einen A-Verstoß.

Die verbotene Nutzung vom Mobiltelefon am Steuer zählte lange Zeit zur Kategorie der B-Verstöße. Dies änderte sich jedoch im Jahr 2017. Seitdem begehen Sie als Führerscheinneuling einen A-Verstoß, wenn Sie während der Fahrt mit dem Smartphone herumhantieren. Ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt kommen hier auf Sie zu. Gefährdeten Sie die Verkehrssicherheit oder es kam sogar zum Unfall, steigt das Bußgeld auf 150 bzw. 200 Euro an. Zwei Punkte sowie ein ein-monatiges Fahrverbot gibt es in beiden Fällen obendrauf.

Falsches Überholen

Wenn Sie als Fahranfänger trotz Überholverbot überholen, handeln Sie sich damit ebenfalls einen A-Verstoß ein. Der Bußgeldkatalog sieht für diese Zuwiderhandlung 70 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.

Abstandsverstöße in der Probezeit

In der Probezeit liegt weiterhin ein A-Verstoß vor, wenn der vorgeschriebene Mindestabstand zum Kfz vor Ihnen weniger als 5/10 des halben Tachowertes betrug. Schließlich treiben Sie damit das Risiko für einen Auffahrunfall in die Höhe. Einen Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von mindestens 75 Euro müssen Sie in diesem Fall einkalkulieren.

Missachtung der Vorfahrtsregeln

Nahmen Sie in der Probezeit einem anderen Kraftfahrer die Vorfahrt und führten dadurch eine Gefährdung herbei, erwarten Sie laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt. Auch bei diesem Fehlverhalten leisten Sie sich einen A-Verstoß.

Alkoholfahrten als Führerscheinneuling

Fahranfänger werden in der Probezeit nicht nur mit zusätzlichen Konsequenzen konfrontiert, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen. Für sie gelten außerdem zum Teil strengere Vorschriften als für erfahrenere Autofahrer. Ein gutes Beispiel dafür ist die Promillegrenze. Allgemein liegt sie in Deutschland bei 0,5 Promille. Junge Fahrer in der Probezeit oder unter 21 Jahren müssen sich jedoch an eine Null-Promille-Grenze halten. Tun sie dies nicht, begehen sie einen A-Verstoß, der mit einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg verbunden ist.

Fahrten im Alleingang beim Führerschein mit 17

Es liegt ein A-Verstoß vor, wenn Sie beim Führerschein ab 17 ohne Begleitperson fahren.
Es liegt ein A-Verstoß vor, wenn Sie beim Führerschein ab 17 ohne Begleitperson fahren.

Das Modell „Begleitetes Fahren“ ermöglicht es Fahranfängern bereits im Alter von 17 Jahren, einen Pkw im öffentlichen Straßenverkehr zu steuern. Dazu müssen sie jedoch stets eine vorher festgesetzte Begleitperson an ihrer Seite haben.

Ignorieren Sie diese Vorschrift in der Probezeit und fahren einfach alleine, handelt es sich ebenfalls um einen A-Verstoß. Dem Bußgeldkatalog zufolge drohen Ihnen in dem Fall 70 Euro und ein Verkehrspunkt.

Doch damit noch nicht genug: Auch wenn Sie sich gerade erst an die frisch erworbene Fahrer­laubnis gewöhnt haben, wird Ihnen diese aufgrund des Fahrens ohne entsprechende Begleitperson wieder entzogen. Eine Neuerteilung ist in der Regel erst nach einer sechsmonatigen Sperre möglich.

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Über den Autor

Autor
Sonja P.

Sonja gehört seit 2019 zum Team von punkte-flensburg.de. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Verkehrsverstößen, Bußgeldverfahren und Verkehrserziehung. Sie hat einen Abschluss in Rechtswissenschaften.