Zeugenfragebogen – Was bedeutet das?

Ein Zeugenfragebogen kann dem Verkehrsrecht nach genauso Teil eines Bußgeldverfahrens sein wie der Anhörungsbogen und der Bußgeldbescheid. Um einen Verkehrsverstoß ahnden zu können, muss den Behörden der Fahrer des Fahrzeugs bekannt sein.

Zeugenfragebogen erhalten? Dieser dient zur Ermittlung des Fahrers.
Zeugenfragebogen erhalten? Dieser dient zur Ermittlung des Fahrers.

Ist dies nicht der Fall, wird der Fahrzeughalter per Anhörungsbogen zu den Vorgängen befragt und aufgefordert, den Fahrer zum Tatzeitpunkt mitzuteilen. Die Bußgeldstelle ist dazu angehalten, den Fahrer zu ermitteln, da in Deutschland die sogenannte Fahrerhaftung gilt.

Wann im Bußgeldverfahren nun ein Zeugenfragebogen für Ordnungswidrigkeiten ausgefüllt werden muss, welche Angaben Pflicht sind und wer diesen Bogen zugeschickt bekommt, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Weiterführende Ratgeber zum Zeugenfragebogen

Zeugenfragebogen: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wann wird ein Zeugenfragebogen verschickt?

Wurde eine Ordnungswidrigkeit offensichtlich nicht vom Halter des Kfz begangen, erhält dieser einen Zeugenfragebogen, in dem er sich zur Identität des tatsächlichen Fahrers äußern kann.

Kann ich einen Zeugenfragebogen einfach ignorieren?

Weigern Sie sich als Fahrzeughalter, Angaben im Zeugenfragebogen zu machen, kann Ihnen schlimmstenfalls eine Fahrtenbuchauflage drohen.

Wie könnte ein Zeugenfragebogen aussehen?

Hier finden Sie ein kostenloses Muster von einem Zeugenfragebogen.

Video: Was ist der Zeugenfragebogen?

https://www.youtube.com/watch?v=OUMMZTOvFKw
Erfahren Sie in diesem Video, ob Sie den Zeugenfragebogen beantworten müssen.

Zeugenfragebogen: Bei Geschwindigkeitsüberschreitung und anderen Verkehrsstößen

Den richtigen Fahrer bei einer begangenen Ordnungswidrigkeit zu ermitteln, kann sich für die zuständigen Behörden mitunter als sehr kompliziert erweisen. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wird der Fahrer haftbar gemacht. Hierbei ist es egal, ob es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, das Überfahren einer roten Ampel oder um das Falschparken mit Gefährdung handelt.

Der Fahrer des Fahrzeugs zum jeweiligen Tatzeitpunkt wird sanktioniert und muss durch die zuständige Behörde ermittelt werden. Ist jedoch das Blitzerfoto unscharf, sodass der Fahrer nicht zu erkennen ist, oder wurden vor Ort keine Daten durch die Polizei aufgenommen, kann das für die Behörde zum Problem für die Zustellung des Bußgeldbescheids werden.
Fahrzeughalter sollten den Zeugenfragebogen wahrheitsgemäß ausfüllen. Falsche Angaben bedeuten Strafen.
Fahrzeughalter sollten den Zeugenfragebogen wahrheitsgemäß ausfüllen. Falsche Angaben bedeuten Strafen.

Liegt jedoch das Kfz-Kennzeichen vor, wird der Fahrzeughalter von der Behörde angeschrieben und aufgefordert, bei der Ermittlung des Fahrers behilflich zu sein. Der Fahrzeughalter erhält hier den Anhörungsbogen, um zur Tat Stellung zu nehmen. Ist bekannt, dass der Fahrzeughalter das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt nicht gefahren ist, erhält er auch den Zeugenfragebogen.

Fahrzeughalter können dann den Zeugenfragebogen ausfüllen, mittels diesem den Fahrer benennen und es der Behörde somit ermöglichen, den Bußgeldbescheid zuzustellen.

In der Regel hat die Behörde zur Ermittlung des eigentlichen Fahrers drei Monate Zeit. In dieser Zeit läuft die Frist für die sogenannte Verfolgungsverjährung. Das Zusenden eines Zeugenfragebogens unterbricht die Verjährung nicht.

Wissen die Behörden also, dass der Fahrzeughalter nicht der Fahrer zum Tatzeitpunkt war, wird der Zeugenfragebogen versandt. Daher kann es durchaus auch passieren, dass Betroffene den Zeugenfragebogen erhalten, nachdem sie den Anhörungsbogen bereits ausgefüllt haben.

Weicht zum Beispiel das Geschlecht des Fahrers von dem des eingetragenen Halters ab oder handelt es sich beim Halter um eine Firma, wird in der Regel der Zeugenfragebogen verschickt.

Wurden bereits alle wichtigen Angaben im Anhörungsbogen gemacht, wird meist von einem Zeugenfragebogen abgesehen. Doch kann die Behörde den eigentlichen Fahrer weiterhin nicht ermitteln, wird der Fahrzeughalter erneut – durch den Fragebogen – um Mithilfe gebeten.

Je nach Behörde können sich die Fragebögen in Aussehen und Form unterscheiden. Daher gibt es für einen Zeugenfragebogen kein einheitliches Muster. Dennoch sind üblicherweise folgende Daten enthalten:

  • Anschrift der Behörde
  • Anschrift des Fahrzeughalters
  • Uhrzeit, Datum des Verkehrsverstoßes
  • Ort des Verstoßes
  • detaillierte Angaben zum Verstoß
  • Beweismittel
  • Zeugenangaben

Gegen einen Zeugenfragebogen kann kein Einspruch eingelegt werden, da es sich hier nicht um eine Sanktion handelt, sondern um eine Aufforderung zur Mithilfe.

Ausfüllen oder ignorieren? Was passiert beim Zeugenfragebogen?

Wie beim Anhörungsbogen muss ein Betroffener zum Tathergang oder zum eigentlichen Fahrer keine Angaben machen. Allerdings müssen alle Informationen zur eigenen Person dennoch wieder an die zuständige Behörde zurückgeschickt werden.

Zeugenfragebogen: Für ein Bußgeld und dessen Vollstreckung muss der Fahrer ermittelt werden.
Zeugenfragebogen: Für ein Bußgeld und dessen Vollstreckung muss der Fahrer ermittelt werden.

Der Zeugenfragebogen erlaubt das Zeugnisverweigerungsrecht. Wurde zum Beispiel ein Familienangehöriger geblitzt, muss der Zeugenfragebogen diesbezüglich nicht ausgefüllt werden. Entscheiden sich Fahrzeughalter, bei einem Zeugenfragebogen die Aussage zu verweigern, müssen sie, wie gesagt, dennoch alle Angaben zu ihrer Person, wenn nicht schon im Anhörungsbogen geschehen, mitteilen.

Macht der Fahrzeughalter jedoch Abgaben zum eigentlichen Fahrer, müssen diese auch wahrheitsgemäß sein. Falsche Angaben können eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zur Folge haben.

Der Fragebogen sollte dann innerhalb einer Woche nach Zustellung ausgefüllt und an die zuständige Behörde zurückgesandt werden. Dies muss auch bei einer Aussageverweigerung geschehen.

Wird der Zeugenfragebogen ignoriert und nicht ausgefüllt oder an die Behörde zurückgesandt, kann eine Aufforderung zur Vorstellung auf dem zuständigen Polizeirevier erfolgen. Dort wird der betroffenen Fahrzeughalter dann als Zeuge vernommen. Zusätzlich kann hier auch eine Fahrtenbuchauflage drohen, damit bei zukünftigen Verstößen die Ermittlung des Fahrers schneller und eindeutiger erfolgt.

Gegen diese Auflage kann der betroffene Fahrzeughalter unter bestimmten Umständen auch Einspruch einlegen. Das sollte jener jedoch mit einen Rechtsanwalt abklären.

Darüber hinaus ist es der Polizei auch erlaubt, den Fahrzeughalter am Wohnsitz aufzusuchen, um diesen zu befragen oder Passbilder von der Ausweisbehörde zum Abgleich mit dem Blitzerfoto anzufordern.

Daher ist das Ignorieren des Zeugenfragebogens nicht sehr ratsam und hat meist auch Konsequenzen für den ansonsten nicht beteiligten Fahrzeughalter zur Folge.

Sonderfall Firmenwagen

Nicht selten kommt es vor, dass Ordnungswidrigkeiten mit dem Dienstwagen begangen werden. Ist das betroffene Fahrzeug nun ein Firmenwagen, verschickt die Behörde einen Zeugenfragenbogen, um das Bußgeld vollstrecken zu können.

Ein Zeugenfragebogen für einen Firmenwagen wird dann versandt, wenn die betreffende Firma der Fahrzeughalter ist.
Ein Zeugenfragebogen für einen Firmenwagen wird dann versandt, wenn die betreffende Firma der Fahrzeughalter ist.

Denn Dienst- oder Firmenwagen sind auf die Firma angemeldet und nicht auf den jeweiligen Mitarbeiter. Hier ist es wichtig zu beachten, an wen der Zeugenfragebogen gerichtet ist. Ist dieser nur an die Firma – als eine juristische, unnatürliche Person – gerichtet, muss der Fragebogen nicht ausgefüllt werden. Es besteht keine Auskunftspflicht.

Wurde der Zeugenfragebogen – für einen Blitzer- oder Rotlichtverstoß – jedoch an den gesetzlichen Vertreter der Firma gerichtet, besteht diese Auskunftspflicht und der Fragebogen muss entsprechend ausgefüllt werden.

Auch hier kann eine kostenpflichtige Fahrtenbuchauflage drohen, wenn der Fragebogen ignoriert oder nicht ausgefüllt wird.

Wie kann ein Fragebogen aussehen?

Wie bereits beschrieben, gibt es in Deutschland für den Zeugenfragebogen kein einheitliches Muster. Dennoch sind Angaben und Mitteilungen im Schreiben meist ähnlich aufgebaut.

Das nachfolgende Muster soll der Veranschaulichung und Darstellung eines üblichen Schreibens zum Zeugenfragebogen dienen.

Anschrift der zuständigen Behörde
Musterstraße XX
XX XX XX Musterstadt

 

Anschrift des Fahrzeughalters
Musterstraße XX
XX XX X Musterstadt

Ort, Datum XX. XX. XX XX

Geboren am: XX.XX.XX
Aktenzeichen: XY

Zeugenfragebogen

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Beispielname,

der/dem Führer(in) des Kfz mit dem Kennzeichen XX-XX XX XX wird vorgeworfen, am XX.XX.XXXX um XX:XX Uhr in Musterstadt, Kreis XY, Straße/Autobahn folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

[Hier wird die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit genau aufgeführt]

§ XX Abs. XX
Beweismittel:
Zeuge: Herr/Frau Mustermann
Zuständige Polizeidirektion, Abschnitt XX

Bitten teilen Sie uns die Personalien sowie die Anschrift der verantwortlichen Person mit. Hierzu füllen Sie bitte die Rückseite dieses Schreibens aus. Durch Ihre Mithilfe vermeiden Sie weitere Ermittlungen.

Nach Eingang des Fragebogens ist zur Rücksendung die Frist von einer Woche zu beachten. Bitte senden Sie diesen Fragebogen auch dann zurück, wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Wir weisen rein vorsorglich auch darauf hin, dass im Fall einer nicht möglichen Feststellung des Fahrers zur Tatzeit, gemäß § 31a der Straßenverkehrszulassungsordnung der Halterin oder dem Halter des betroffenen Kfz ein Fahrtenbuch auferlegt werden kann..

Im Auftrag,

Name
Unterschrift der/des Bearbeiter(s)in

Muster des Zeugenfragebogens: Kostenlos hier herunterladen!

Muster Zeugenfragebogen (.doc) Muster Zeugenfragebogen (.pdf)

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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.