Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – Diese Kosten fallen an

Im Verkehrsrecht ist ein Bußgeldverfahren bei einer Ordnungswidrigkeit immer mit Kosten verbunden. Zum einen ist da das Bußgeld, was bezahlt werden muss, zum anderen fallen auch Verwaltungsgebühren an. Die Gesamtsumme weicht somit meist von den Beträgen im Bußgeldkatalog ab. Doch auch, wenn Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, entstehen Kosten.

Entstehen bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zusätzliche Kosten?
Entstehen bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zusätzliche Kosten?

Nach der Zustellung des Bescheids haben Verkehrsteilnehmer zwei Wochen Zeit, gegen diesen Einspruch einzulegen. Ob sie dies mit der Hilfe eines Anwalts tun oder ohne, bleibt den Betroffenen selbst überlassen. Wird ein Anwalt beauftragt, entstehen hier Kosten. Doch auch das Gericht verlangt Gebühren.

Wird also gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, fallen Kosten in jedem Fall an. Wie hoch diese ausfallen und welche Gebühren im Einzelnen entstehen, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Kosten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wann kann ich Einspruch gegen den Buß‌geldbescheid einlegen?

Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung können Sie gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Was kostet ein Einspr‌uch gegen den Bußgeldbescheid?

Eine Übersicht der Kosten, die grundsätzlich bei einem Einsp‌ruch gegen den Bußgeldbescheid anfallen, finden Sie hier.

Sind bei einem Einspr‌uch gegen den Bußgeldbescheid noch weitere Kosten möglich?

Ja, an dieser Stelle erfahren Sie, welche Kosten bei einem Einspruch gegen den Bußge‌ldbescheid vor Gericht außerdem möglich sind.

Video: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen – Lohnt sich das?

Wann ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründet? Erfahren Sie es hier im Video!

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – Gebühren für Anwälte und Gerichte

Entscheiden sich Betroffene, gegen ein Bußgeld Einspruch einzulegen, sind Kosten zunächst das geringste Problem. Wird dann jedoch ein Anwalt hinzugezogen, kommen die meisten um das Thema Gebühren und Kosten nicht mehr herum. Für eine kostenlose Prüfung Ihrer Möglichkeiten stehen Ihnen ein Bußgeldcheck ** zur Verfügung.

Dass ein Anwalt Geld kostet, ist allgemeinhin bekannt. Die Gebühren für einen Anwalt werden nach einem festgelegten Regelsatz berechnet. Dieser richtet sich nach der Rechtsanwaltsvergütung in Bußgeldsachen. Das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz: RVG) legt hierbei auch das Honorar fest.

Bei einem Einspruch entstehen Kosten schon beim ersten Zusammentreffen mit dem Anwalt.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Gebühren fallen auch bei Gericht an.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Gebühren fallen auch bei Gericht an.

Bei der Erstberatung sowie der Einarbeitung in den Sachverhalt fällt bereits eine Grundgebühr an.

Wird der Anwalt dann bei der Behörde oder vor Gericht tätig, entsteht eine sogenannte Verfahrensgebühr. Hinzu kommen die Terminsgebühren für jeden anberaumten Termin. Diese Gebühren richten sich nach der Höhe des Bußgeldes.

Nachfolgend findet sich eine Übersicht zu den Gebühren, die bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid immer als Kosten anfallen:

  • die Grundgebühr zwischen 30 und 170 Euro,
  • bei einer Geldbuße von weniger als 60 Euro, Verfahrensgebühr zwischen 20 und 110 Euro,
  • bei einer Geldbuße zwischen 60 und 5.000 Euro, Verfahrensgebühr zwischen 30 und 290 Euro,
  • bei einer Geldbuße von mehr als 5.000 Euro, Verfahrensgebühr zwischen 40 und 300 Euro,
  • bei einer Rechtsbeschwerde, Verfahrensgebühren zwischen 80 und 560 Euro.
Wird bei einem Verfahren ein Antrag auf Wiederaufnahme gestellt, fallen diese genannten Verfahrens- und Terminsgebühren erneut an.

Zieht ein Betroffener seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurück, fallen Kosten ebenfalls an. Diese „Befriedungsgebühr“ entsteht auch dann, wenn das Verfahren durch den Anwalt vor der Verwaltungsbehörde abgeschlossen wird und keine Hauptversammlung stattfindet.

Weitere Kosten, die bei Gericht anfallen

Im Bußgeldverfahren entstehen durch Einspruch verschiedene Kosten.
Im Bußgeldverfahren entstehen durch Einspruch verschiedene Kosten.

Ist es in einer Verhandlung oder während des Bußgeldverfahrens notwendig, einen Gutachter zu bestellen, entstehen auch hier Kosten, die in der Regel vom Auftraggeber getragen werden.

Kommt es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht, ist bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid immer von Kosten auszugehen. Die sogenannten Gerichtskosten betragen dabei zehn Prozent des verhängten Bußgeldes, jedoch mindestens 50 Euro.

Wird der Einspruch zurückgezogen, trägt der Betroffene auch in diesem Fall die Gerichtskosten. Diese liegen dann bei 0,25 Prozent der Bußgeldsumme, jedoch mindestens 15 Euro.

Kommt es jedoch zu einer Einstellung des Verfahrens aufgrund einer nachgewiesenen Unschuld, werden die Gerichtskosten vom Staat übernommen.

Besitzen Betroffene eine Rechtschutzversicherung, ist hier meist auch mit einem Selbstbehalt zu rechnen. Die Kosten für den Anwalt müssen auf jeden Fall vom Auftraggeber getragen werden.
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Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – Diese Kosten fallen an
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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.

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